Planung und Beratung zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie

Gewässerentwicklungskonzepte, Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit, Unterhaltungspläne, Gewässerrenaturierung

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie erfordert den Erhalt oder die Erreichung eines guten ökologischen Zustandes bzw. Potenzials und eines guten chemischen Zustandes. Dies gilt für alle oberirdischen Gewässer, unabhängig davon, ob sie als natürlich, künstlich oder erheblich verändert eingestuft sind. Die Umsetzung dieser Zielstellung erfordert sowohl Maßnahmen im Gewässerausbau als auch der Gewässerunterhaltung.

  • Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten,
  • Planungen zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit
    (Leistungsphasen 1-4 HOAI),
  • Planungen von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung
    (Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur, ingenieurbiologische Maßnahmen zur Sohl- und Uferbefestigung bei entsprechendem Erfordernis, Gewässerrenaturierungen),
  • Erstellung von Unterhaltungsplänen,
  • Beratung für die Gewässerunterhaltung,
  • ökologische Baubegleitung | Umweltbaubegleitung.

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